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Fairtrade Deutschland News
21.09.2014

Statement: EU-Handelspolitik

Auf Kenias Exporte in die EU werden zum 1.10. Strafzölle erhoben. Deutsche NROs und Fairtrade fordern eine bedingungslose Verlängerung der zollfreien Einfuhr kenianischer Produkte.

Kenia hat bisher ein neues Wirtschaftsabkommen, das die Zollfreiheit für Obst, Gemüse und Schnittblumen verlängern würde, nicht unterzeichnet.  Kenias Zivilgesellschaft lehnt seit Jahren das Abkommen wegen der drohenden Nachteile für Kleinbauern und Kleinindustrie ab. Nun aber drohen massive Arbeitsplatzverluste vor allem in den Blumenfarmen des Fairen Handels.

 

Seit Jahrzehnten können afrikanische Staaten die meisten ihrer Produkte in die EU zollfrei ausführen. Dies hat in manchen Ländern  zum Aufbau erfolgreicher Exportsektoren geführt, die die Palette der traditionellen Exportprodukte aus der Kolonialzeit (Kaffee, Tee Kakao, Tabak, Erdnüsse oder Bananen)  erweitert haben.

Um diese Zollpräferenzen nach Gründung der WTO weiterführen zu können, begannen in 2002 in verschiedenen Wirtschaftsregionen Afrikas Verhandlungen über sogenannte Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA). Die EU hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass die WTO den einseitigen zollfreien Zugang für die AKP Länder auf Druck von Entwicklungsländern, denen diese einseitigen Präferenzen nicht gewährt werden, nicht länger dulden würde. Offiziell hat es aber eine solche Aufforderung der WTO nie gegeben. Dennoch drohte 2008 mitten in den Verhandlungen einigen Ländern, die nicht zur WTO Gruppe der ärmsten Länder gehören  eine Zollerhöhung für ihre Exporte in die EU an. Darauf wurden schnell mit diesen  Mitteleinkommensländern Übergangsabkommen vereinbart, die es laut EU erlaubten den zollfreien Zugang bis zum Abschluss von Gesamtabkommen weiter zu gewähren. Dazu war es aber notwendig zeitnah diese Abkommen auch in den Parlamenten zu ratifizieren. Aufgrund des Drucks von Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, Kirchen aber auch Kleinunternehmern geschah das aber in den meisten Ländern nicht. Die EU setzte daraufhin einseitig eine Frist, ab der, falls nicht ratifiziert würde, die Zollfreiheit enden sollte. Dies wird der 1.Oktober 2014 sein.

Unter dem Druck dieser Frist wurde dann aber gleich über Gesamtabkommen verhandelt, trotz der Proteste und des Widerstandes vieler Wirtschaftssektoren. In Westafrika und im südlichen Afrika hat die EU es vor ein paar Wochen geschafft zu einer Einigung zu kommen, die es ihr erlaubt die Zollpräferenzen für die beteiligten Mitteleinkommensländer aufrecht zu erhalten.

In Ostafrika ist dies, einige Wochen vor Ende der Frist, (noch) nicht gelungen. Während Uganda und Tansania, so wie alle anderen Niedrigeinkommensländer, ihren präferentiellen zollfreien Zugang zur EU über die EU Initiative „Alles außer Waffen“ auch ohne EPA weiter erhalten, ist dies für Kenia nicht mehr der Fall.

Die kenianische Regierung hat dem Gesamtabkommen bisher nicht zugestimmt und die Nachbarstaaten scheinen dazu auch keine Eile zu haben. Weiterhin sind die Zivilgesellschaft, Kirchen, Gewerkschaften grundsätzlich gegen die Bedingungen des EPA Abkommens und begrüßen es, dass die Regierung bisher nicht unterzeichnet hat.
 Allerdings ist man sich über die negativen Folgen für die exportorientierten Bereiche bewusst und fordert von der EU eine Verlängerung der Präferenzen.
Neben dem Sektor für Gemüse und Früchte ist der Blumensektor am meisten von höheren Zöllen betroffen.

Besonders dramatisch sehen es die Unterzeichner, dass auch viele Blumenfarmen, die Fairtrade zertifiziert sind, in ihrer Existenz bedroht sind. Diese beliefern vor allem den europäischen, besonders aber auch den deutschen Blumenmarkt. Hier stammt inzwischen jede vierte Rose aus fairem Handel.

Der Kenya Flower Council schätzt, dass in Kenia die Existenz von insgesamt über 500.000 Menschen, von denen 90.000 auf den Blumenfarmen arbeiten, von der Blumenbranche abhängig ist. Laut dem Kenya National Bureau of Statistics hat die kenianische Blumenindustrie im Jahr 2013 124.858 Tonnen Schnittblumen exportiert, mit einem Wert von rund 390 Millionen € und ist damit der zweitwichtigste Devisenbringer. Kenia ist der führende Exporteur von Schnittrosen in die EU mit einem Marktanteil von 38%.

Insbesondere in der kenianischen Schnittrosenproduktion hat Fairtrade inzwischen einen hohen Stellenwert. 44 % der in Kenia produzierten Rosen werden auf Fairtrade-zertifizierten Blumenfarmen angebaut.

Die Fairtrade-Prämie hat Investitionen in die lokale Infrastruktur ermöglicht und in den ländlichen Gebieten der Blumenfarmen positive Entwicklungen ermöglicht. Als indirekte Folge konnte eine allgemeine Verbesserung im Bildungs- und Gesundheitswesen festgestellt werden (siehe Studie , 350 KB)

Viele weitere Projekte und Strukturen wurden in den letzten 10 Jahren mithilfe der Prämiengelder der Fairtrade-Blumenfarmen in Kenia geschaffen. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit hat mit zusätzlichen Mitteln dazu beigetragen, dass ökologische und soziale Nachhaltigkeit in den Regionen des Blumenanbaus sich entwickeln konnten.

Die Auferlegung von Zöllen ist ein untragbarer Preis für Fairtrade Produzenten und für die Beschäftigten der Blumenfarmen. Fairtrade ist ein Instrument der Armutsbekämpfung und fördert faire Handelsstrukturen zwischen Produzenten im Süden und Händlern in Absatzmärkten. Die Zölle verteuern die Preise der Schnittblumen erheblich. Dadurch wird es für die Fairtrade-Farmen in Kenia schwierig werden, weiterhin die Kosten für die Einhaltung der Fairtrade-Standards aufzubringen. Die Gefahr, dass Händler Importe aus Nachbarländern in Zukunft favorisieren werden, ist durch die weiter bestehenden Präferenzen für Niedrigeinkommensländer, wie Uganda, Tansania oder Äthiopien gegeben. Eine plötzliche Steigerung der konventionellen Blumenproduktion in diesen Ländern könnte zu vielen der in Kenia bereits überwundenen Umweltprobleme und zu neuen Konflikten führen.

Wir erwarten daher, dass sich die Bundesregierung bei der EU Kommission für eine entwicklungspolitisch kohärente Handelspolitik einsetzt, wie es der Lissaboner Vertrag in Art. 208 gebietet.

Wir fordern den bisherigen zollfreie Marktzugang  für Exporte aus Kenia auf den europäischen Markt über den 1. Oktober 2014 hinaus zu verlängern, bis eine abschließende Einigung zwischen der Ostafrikanischen Union und der EU über die zukünftigen Handelsbeziehungen erzielt wird. Diese Forderung gilt besonders für kenianische Schnittblumen aus fairem Handel.

Sollte diese Verlängerung nicht  erreicht werden, erwarten wir, dass die Bundesregierung sich bei der EU dafür einsetzt, auf Ebene der Importeure oder in Kenia selbst Kompensationen für die Strafzölle zahlen zu können, damit Marktnachteile für kenianische Produkte verhindert werden.

 

 

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