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Fairtrade Deutschland News
16.06.2021

10 Jahre UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Die UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte bieten einen Referenzrahmen für Regierungen und Unternehmen darüber, bei wem welche Verantwortlichkeiten liegen, um diese einzuhalten. Vor zehn Jahren wurden sie verabschiedet.

Die Vereinten Nationen (UN) einigten sich vor zehn Jahren auf Leitprinzipien, um Menschenrechtsverletzungen in Wirtschaftszusammenhängen zu beheben und ihnen vorzubeugen: Die United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGPs). Die UNGPs läuteten einen Paradigmenwechsel ein: Erstmalig wurde ein globaler Referenzrahmen geschaffen, in dem die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen festgehalten wird.

Mit dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) der Bundesregierung sollten die UNGPs ab 2016 in nationale Maßnahmen überführt werden. Dieser war bisher jedoch wenig erfolgreich, unter anderem weil weiterhin vor allem auf freiwillige Maßnahmen der Unternehmen gesetzt wurde (mehr dazu bei VENRO).  

Mit dem deutschen Lieferkettengesetz wurde am Freitag, 11. Juni 2021 ein gesetzlicher Rahmen für in Deutschland handelnden Wirtschaftsunternehmen verabschiedet. Damit sollen künftig in Deutschland tätige Unternehmen zu menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten in Teilen ihrer Lieferkette verpflichtet werden.

Aus Leitlinien werden Gesetze

Das deutsche Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien und ein wichtiges Zeichen für die Relevanz des Themas auf EU-Ebene. Denn die insgesamt 31 Leitprinzipien der UN sind kein verbindliches Völkerrecht, sondern international anerkannte Anforderungen an Staaten und Unternehmen. Menschenrechtsverletzungen sind trotzdem in vielen globalen Lieferketten weiterhin an der Tagesordnung.

Mit dem Lieferkettengesetz schafft die Bundesregierung endlich Verbindlichkeit für die Einhaltung der Sorgfaltpflichten. Am Ziel sind wir mit dem Gesetz aber nicht. Aus Sicht von Fairtrade besteht Handlungsbedarf vor allem in Bezug auf existenzsichernde Einkommen und Löhne, zivilrechtliche Haftung bei entstandenen Schäden und die Betrachtung der gesamten Lieferkette anstatt nur der Beschränkung auf direkte Zulieferer.

Unsere Vision: Unternehmerische Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Lieferkette

In der Fairtrade Vision für unternehmerische Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt fordern wir die Einführung von nationalen, regionalen und globalen Gesetzen zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Dazu gehört Anerkennung existenzsichernder Einkommen und Löhne als Menschenrecht in nationalen, regionalen und globalen Gesetzen. Die Einbeziehung von Menschen innerhalb der Lieferketten in Gesetzgebungsprozesse ist dazu entscheidend. Ein zentraler Punkt sind zudem faire Handelsbedingungen, die die Kosten und Risiken entlang der Lieferketten fair verteilen.

Unternehmen sollten außerdem dazu gedrängt und dabei unterstützt werden, wichtige Menschenrechts- und Umweltprobleme vor Ort gemeinsam mit ihren Zulieferern anzugehen, anstatt Lieferketten in Regionen mit hohen Risiken zu meiden.

Fairtrade leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Menschenrechten: Das weltweite Fairtrade-System bringt Unternehmen mit Produzentenorganisationen zusammen und verändert den Handel mithilfe von stabilen Mindestpreisen für Kleinbauernkooperativen sowie menschenwürdigen Arbeitsbedingungen für Beschäftigte auf Plantagen in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Mit einer Zusammenarbeit mit Fairtrade und der Umsetzung der Fairtrade-Kriterien können Unternehmen bestimmte Aspekte der Sorgfaltspflichten erfüllen. Und Fairtrade kann mehr als das: Langfristige Lieferbeziehungen, der Aufbau von Kapazität in den Anbauländern und das Empowerment von Kleinbäuerinnen und -bauern sowie Arbeiterinnen und Arbeitern vor Ort entfalten eine dauerhafte positive Wirkung im globalen Süden.

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