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Fairtrade Deutschland News
25.01.2023

Neue Risk Map visualisiert größte Menschenrechts- und Umweltrisiken

Die Identifizierung von Risiken ist der erste Schritt zu deren Bewältigung. Deshalb führt Fairtrade eine neue Risk Map ein, die die größten Menschenrechts- und Umweltrisiken der Länder und Sektoren zeigt, in denen Fairtrade tätig ist. Sie soll Unternehmen dabei helfen, diese Risiken zu verstehen, vorzubeugen und anzugehen.

Neue Risk Map von Fairtrade visualisiert wichtigste Menschenrechts- und Umweltrisiken

Fairtrade hat eine neue Risk Map publiziert. Sie ermittelt und visualisiert die größten Menschenrechts- und Umweltrisiken der Sektoren und Länder, in denen Fairtrade tätig ist. Die Karte deckt die Sektoren Kaffee, Kakao, Bananen, Weintrauben und Honig ab und wird in Zukunft um zusätzliche Sektoren erweitert. Sie soll allen Akteuren in den globalen Wertschöpfungsketten helfen, Risiken zu verstehen und anzugehen.

Die Risk Map wurde mit der Hilfe von Kleinbauernkooperativen, Arbeiter*innen, Fairtrade-Mitarbeitenden und externen Expert*innen erarbeitet. Sie unterstützt den lösungsorientierten Dialog und die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren entlang der Lieferketten. Unternehmen gibt sie wertvolle Hinweise darauf, wo sie ihre Bemühungen verstärken müssen, um ihren unternehmerischen Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt (HREDD) nachzukommen. Denn mit Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes sind Unternehmen zunehmend gesetzlich dazu verpflichtet.

Tool als Unterstützung bei der Erfüllung unternehmerischer Sorgfaltspflicht

Am 1. Januar 2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten mit Gültigkeit für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden.

Mit der Risk Map können sich Unternehmen über mögliche Risiken in den Ländern informieren und ihr Nachhaltigkeitsengagement gezielt ausbauen. Die Risk Map dient als Informationsquelle für Unternehmen, die unter das Gesetz fallen genauso wie für alle andern Unternehmen. Die Risk Map dient als kostenfreie Dienstleistung zur Unterstützung von Partner-Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht.

Weiterhin gilt: Eine Zertifizierung kann und sollte nicht die einzige Maßnahme sein, die ein Unternehmen ergreift, um die größten Menschenrechts- und Umweltrisiken in seiner Lieferkette anzugehen. Denn keine Organisation und kein Zertifizierungssystem kann garantieren, dass es in einer Lieferkette keinerlei Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltrisiken gibt. Es braucht deshalb weitergehende Maßnahmen sowie gemeinsame Anstrengungen von Unternehmen, Regierungen Bäuer*innen und Beschäftigten sowie der Zivilgesellschaft.

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